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BayObLG, 11.02.1998 - 2 ObOWi 25/98 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Jena, 20.04.2017 - 1 OLG 151 SsBs 62/16
Bußgeldurteil wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Anforderungen an ordnungsgemäße …
Wird eine unzureichende Sachaufklärung beanstandet, sind die Umstände anzugeben, aufgrund derer sich der Tatrichter zu der vermissten Beweiserhebung hätte gedrängt sehen müssen; daneben ist grundsätzlich der Inhalt etwaiger auf diese Beweisaufnahme gerichteter Beweisanträge und der hieraus ergangenen Entscheidungen des Tatgerichts mitzuteilen (vgl. BGH, Beschluss vom 08.01.2013, 1 StR 602/12; KG Berlin, Beschluss vom 20.11.2012, 121 Ss 245/12, jeweils bei juris) wie auch die für den Betroffenen günstigen Tatsachen, die sich aus der beantragten Beweisaufnahme ergeben hätten (BayObLG, Beschluss vom 11.02.1998, 2 ObOWi 25/98, bei juris).